Numeri 35:28LUT1912
Protestantisch Bibel · LUT1912 · Vers 28 von 34
"Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen."
Im Kontext
26Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist,
27und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.
28Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen.
29Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt.
30Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode.