Deuteronomium 15:2LUT1912

Protestantisch Bibel · LUT1912 · Vers 2 von 23

"Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN."
Deuteronomium 15:2

Im Kontext

1Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.

2Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN.

3Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.

4Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,

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